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FG Niedersachsen, 24.11.1994 - VI 658/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 537
Wird zitiert von ... (3)
- FG München, 01.02.2005 - 6 K 1646/04
Angemessene Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Bezogen auf den hier vorliegenden Fall des Geschäftsführers eines Handwerksbetriebs des Fleischerhandwerks bedeutet dies, dass das Geschäftsführergehalt mindestens 50 v.H. über dem Tarifgehalt eines Meisters liegen muss (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. November 1994 VI 658/91, EFG 1995, 537; FG München, Urteil vom 09.02.2000 - 7 K 3746/98, EFG 2000, 700). - FG München, 09.02.2000 - 7 K 3746/98
Angemessenheit der Bezüge eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Bezogen auf den hier vorliegenden Fall des Geschäftsführers eines Handwerksbetriebs bedeutet dies, daß das Geschäftsführergehalt 50 v.H. über dem Tarifgehalt eines Meisters liegen muß (vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. November 1994 VI 658/91, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 537). - FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 188/95
Körperschaftsteuer; Geschäftsführerbezüge bei GmbH
Dem kann die Klägerin nicht wirksam das Urteil des FG Niedersachsen vom 24. November 1994 VI 658/91 , EFG 1995, 537 entgegen halten.